Ehrenamtliche in der Jugendarbeit können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer beruflichen Arbeit oder der Schulpflicht freistellen lassen. Nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz ist dies möglich, z. B. für Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit, Teilnahme an Aus- und Fortbildungsangebote in der Jugendarbeit.
Die letzte Entscheidung liegt allerdings immer bei deinem Arbeitgeber bzw. deiner Schule. Deshalb empfehlen wir dir, vor der Beantragung mit deinem Arbeitgeber bzw. mit deiner Schulleitung ins Gespräch zu kommen und die Vorteile vom ehrenamtlichen Engagement in der Jugendarbeit hervorzuheben.
Dein Arbeitgeber ist während der Befreiung nicht verpflichtet dir eine Vergütung zu gewähren. Vielleicht ist der Zuschuss Verdienstausfall für dich interessant.
Den Antrag zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit kannst du hier herunterladen.
Vorgehen, z. B. bei Teilnahme am Kurs für Jugendleiter:innen:
Du füllst das Formular aus und unterschreibst es. Anschließend lässt du es uns zukommen. Wir bestätigen den Antrag und leiten diesen weiter nach Augsburg zur BDKJ Diözesanstelle. Diese Stelle ist berechtigt, Freistellungsanträge an den Arbeitgeber bzw. die Schule zu stellen und leitet alles weitere in die Wege. Wird der Antrag genehmigt, erhältst du direkt von deinem Arbeitgeber bzw. der Schulleitung über die Bewilligung Bescheid. Nun kannst du am Jugendleiter:innenkurs teilnehmen.
Bei Fragen nimm gerne Kontakt mit uns auf.