Die Juleica: Qualifikation - Anerkennung - Legitimation
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Qualifikation
In einer umfangreichen Ausbildung haben sich Jugendliche z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert.
Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend die Jugendleiter/in-Card kurz Juleica beantragen.
Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten »Soft-skills« sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Anerkennung
Jede/r freut sich, wenn die eigene Arbeit gewürdigt wird Jugendleiterinnen und Jugendleiter machen da keine Ausnahme! Deshalb sollen mit der Juleica auch Vergünstigungen verbunden sein, die entweder der/dem Juleica-Inhaber/in selber oder der ganzen Jugendgruppe zu Gute kommt.
Auch Veranstaltungen und Aktionen exklusiv für Jugendleiter/innen sind eine gute Möglichkeit, um einmal »Danke« zu sagen. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Welche Vergünstigungen es genau gibt findet man auf der Homepage www.juleica.de
Legitimation
Die Juleica legitimiert die Inhaber/innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
Wenn es also während der Sommerfreizeit zu einem Notfall kommt, ist es gut, die Juleica dabei zu haben., denn sie zeigt die Qualifikation der/des Jugendleiterin/s und bindet die Gruppe so in einen organisatorischen Zusammenhang ein.
Voraussetzungen
- Der/Die Jugendleiter/in muss für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, oder der kirchlichen tätig sein.
- Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
- Der/Die Inhaber/in sollte in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmenfällen kann die Card auch im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
- Es muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter erfolgen. Diese "Ausbildung" geht über 34 Zeitstunden, welche du bei unserem Jugendleiterkurs erwerben kannst.
- Der/Die Juleica-Inhaber/in verfügt über ausreichend Kenntnisse in der Ersten Hilfe, d. h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe (9 Unterrichts-Einheiten) nachzuweisen. Dieser darf allerdings nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Antragstellung
Hier kann man die JuLeiCa beantragen.
Wenn du die JuLeiCa beantragen möchtest, dann klicke beim freien Träger eine der folgenden Einrichtungen an:
Landkreis Donau-Ries:
- Katholische Jugendstelle Donauwörth für den Landkreis Donau-Ries
- BDKJ Donau-Ries
Landkreis Dillingen:
- Katholische Jugendstelle Donauwörth für den Landkreis Dillingen
- BDKJ Dillingen
Hier findest du einige Onlineschulungen.