Ihr berichtet auf euer Website über eure Aktivtäten oder habt ein oder mehre Social Media Seiten/Accounts für eure Jugendgruppe? Dann ist folgende Information von der Datenschutzabteilung für euch relevant...
Medienstaatsvertrag löst Rundfunkstaatsvertrag ab
Die Abteilung Datenschutz informiert
Medienstaatsvertrag löst Rundfunkstaatsvertrag ab
Hinweise für Betreiber von Webseiten mit Impressumspflicht
Hochwürdige Herren, sehr geehrte Damen und Herren,
zum 7. November 2020 wurde der bisherige Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vom neuen
Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Dies hat wichtige Änderungen für viele Versandhändler, Blogger
und andere Webseiten-Betreiber zur Folge. Eine entscheidende Angabe betrifft das Impressum.
Webseiten, über die journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden, wie z.B. der Pfarrbrief,
müssen hierfür einen inhaltlich Verantwortlichen nennen. Bisher war diese Verpflichtung in § 55 Abs. 2
RStV geregelt, neu findet sich die Vorschrift in § 18 Abs. 2 MStV.
Wer also bisher im Impressum stehen hat: „Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV“ oder
„Verantwortlicher im Sinne des Presserechts“ muss diese Angabe ändern in „Verantwortlich i.S.d. § 18
Abs. 2 MStV“.
Betroffen von dieser Verpflichtung sind auch Blogs und sonstige meinungsbildenden Telemedien, sowie
alle Auftritte in sozialen Medien, also die Facebook-Fanpage, Instagram-Story, Pinterest-Pinnwand, der
Youtube-Kanal, die LinkedIn-Seite, der Twitter-Kanal etc.. Auf diesen muss ab sofort ebenfalls immer ein
inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV genannt werden.
Neu ist eine spezielle Regelung zur Kennzeichnungspflicht in Sozialen Medien (§ 18 Abs. 3 MStV): Wer
automatisierte Inhalte veröffentlicht, muss diese entsprechend kennzeichnen. Anbieter eines Blogs, bei
denen neue Beiträge zum Beispiel automatisch vom eigenen Twitter-Account über eine Schnittstelle
veröffentlicht werden, müssen darüber aufklären, dass diese Mitteilung automatisch erstellt wurde. Dieser
Hinweis ist gut lesbar bei- oder voranzustellen.
Ein Beispiel für das geänderte Impressum auf der Webseite einer Kirchenstiftung könnte wie folgt
aussehen:
Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Kath. Kirchenstiftung St. Nixtus
Vertreten durch Hw. Hr. Pfr. Franz Eberhofer
88888 Niederkaltenkirchen
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen der Abteilung Datenschutz gerne zur Verfügung.