(Letzte Aktualisierung der Webseite:04.04.2022)
Die aktuellen Regelungen findest du auf den Seiten des Bayerischen Jugendrings.
Am 03. April 2022 ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30. April 2022.
A. Maskenpflicht
Weiterhin gilt die Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern für Kinder ab 6 Jahren:
- Ab 6 Jahren mindestens medizinische Maske,
- ab 16 Jahren FFP 2 Maske.
Auch im Fern- und Flugverkehr gilt weiterhin die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) ab 6 Jahren.
B. Wegfall aller sonstiger coronabedingter Einschränkungen im Rahmen der Jugendarbeit
Die Verordnung empfiehlt aber weiterhin, in Innenräumen zumindest medizinische Masken zu tragen, sowie auf Mindestabstände und ausreichende Handhygiene zu achten.
Nachfolgend die aktuellen Empfehlungen für´s Pfarrheim (u. a. Jugendraum) vom Bistum Augsburg:
C. Speziell für Gottesdienste:
Die Bayerische Staatsregierung alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. An deren Stelle treten von nun an Empfehlungen. Infos und Updates finden sich hier.
Die wichtigsten Punkte daraus:
- An Covid 19 erkrankte Personen oder Personen mit coronaspezifischen Symptomen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
- Maskenempfehlung: Bei öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, die gilt besonders beim Gemeindegesang. Die Empfehlung gilt auch für alle Anwesenden im Altarraum, außer beim liturgischen Sprechen und Singen. Nehmen nur wenige Gläubige an einem Gottesdienst teil und werden große Abstände gewahrt (mind. 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören), kann von dieser Empfehlung abgesehen werden. Auch in der Sakristei wird für alle Anwesenden während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Sakristei das Tragen einer FFP2 Maske empfohlen, ausgenommen Kinder unter 6 Jahren. Kinder zwischen dem 6. und dem 16 Geburtstag können statt eine FFP2 Maske eine medizinische Maske tragen.
Musikalische Gestaltung
- Gemeindegesang ist in reduzierter Weise zugelassen. Während des Gemeindegesangs wird das Tragen einer FFP2 Maske auch bei Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern dringend empfohlen.
- Zwischen den Musizierenden und von diesen zu den Gottesdienstbesuchern soll der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Beim Einsatz von Blechbläsern muss dafür gesorgt werden, dass das entstehende Kondensat nicht ausgeblasen oder in die Luft ausgetropft wird.
- Die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch für Musikerinnen und Musiker, außer beim aktiven Musizieren.