Ihr engagiert euch vom 18.-21 April für die 72 Stunden Jugendsozialaktion, musst aber eigentlich zur Schule oder zur Arbeitsstätte, dann können folgende Infos hilfreich sein.
Für deine Anträge musst du wissen, ob deine Gruppe in den jeweiligen Zeitraum, indem du eigentlich zur Schule gehst bzw. arbeitest überhaupt aktiv ist. Wenn ihr Freitagvormittag noch nicht startet, dann brauchst du keinen Antrag stellen. Los geht's eigentlich bereits am Do. 18. April um 16 Uhr in Kaufbeuren mit der Auftaktveranstaltung.
Schulbefreiung:
Den Antrag auf Schulbefreiung stellen die Eltern bei der Schule. Hier hättet ihr einen Musterantrag und Infos zur Aktion. Das könntet verwenden. Bitte beachtet: Manche Schulen haben ein eigenes Formular, dass Eltern bei Befreiungsanträgen verwenden müssen. Nehmt dann dieses und legt evtl. das Info-Schreiben bei.
(Anfang des Schuljahrs hatten die Schulen eine Info vom Landratsamt bekommen, dass diese Aktion stattfindet. Sehr wahrscheinlich ist die Aktion vielerorts jedoch nicht auf dem Schirm)
Antrag auf Freistellung
- für Arbeitnehmer*innen
- nach dem bayerischen Jugendarbeitfreistellungsgesetz
Für Zwecke der Jugendarbeit gibt es in Bayern ein Gesetz, auf dessen Grundlage Arbeitnehmer*innen einen Antrag über ihren Verein/Organisation stellen können, um von der Arbeit freigestellt werden zu können.
Die Freistellung ist nicht nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden. Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.
Die gesetzliche Regelung sieht keine Zahlung einer Vergütung für diese Freistellung vor. Die Arbeitgeber*innen sind also nicht verpflichtet den Lohn für die Freistellungszeiträume weiterzubezahlen. Ihr müsst also damit rechnen, dass ihr etwas weniger Lohn erhaltet. (In bestimmten Fällen gibt es beim Bayerischen Jugendring die Möglichkeit eine Ausfallsvergütung zu beantragen, doch die 72 Stunden Jugendsozialaktion gehört nicht dazu. Dieser Antrag auf Ausfallvergütung ist also nicht möglich)
Antragsstellung:
Der Antrag muss eigentlich 4 Wochen vor der Aktion beim Arbeitgeber eingehen. Das wäre der 21. März 2024. Hier ist die Frist nun schon leider sehr knapp (letztlich mein (Christian Lieb) Fehler, dass ich diese Info so spät weiter brachte). Falls jemand diese Frist nicht mehr schafft, lohnt sich der Antrag dennoch umgehend. Denn die Arbeitgeber können trotzdem noch eine Freistellung genehmigen, wenn sie denn möchten. Falls Gründe dagegen sprechen, können sie eine Freistellung aber auch jederzeit Ablehnen.
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Antragsformular vollständig ausfüllen
(die PDF enthält Formular-Felder, wenn man mit der Maus drüber geht, zeigt es an, was man eintragen soll. Funktioniert super am PC. Je nach Handy vielleicht nicht)- Oben deinen Arbeitgeber eintragen (Name, Adresse) mit E-Mailadresse,
- dann folgen deine persönlichen Daten,
- wähle aus, ob du Teilnehmende*r oder eine der Betreuungspersonen bist
- und der gewünschte Freistellungszeitraum
- Maile den ausgefüllten Antrag an jugendstelle-kaufbeuren@bistum-augsburg.de
- der Antrag wird durch die Jugendstelle unterschrieben. Wir kümmern uns als "Antragsstellender Träger" für unseren KoKreis darum und mailen es an deinen Arbeitgeber.